endlich ein Anfang auf dem Weg zur Befreiung der Vernunft vom Glauben.
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Das Bundesverfassungsgericht nennt das strikte Verbot "unverhältismäßig". Übliche Tanz- und Unterhaltungsveranstaltungen in Gaststätten oder Diskotheken sind aber nach wie vor nicht erlaubt. http://bit.ly/2gk1sNk
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